Abspaltung der AUMOVIO SE von der Continental AG
Die nachstehende Kundenmitteilung und die gemachten Angaben stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Abspaltung termingerecht am 28. August 2025 in die Handelsregister der AUMOVIO SE und der Continental AG am 17. September 2025 eingetragen und damit wirksam wurden.
Am 19. September 2025 abends wird mit Valuta
22. September 2025
die Zuteilung der Inhaberaktien der Continental AG (ISIN DE0005439004) im Verhältnis 2:1 in die AUMOVIO SE Namensaktien (ISIN DE000AUM0V10) durch Clearstream Banking AG1 automatisch eingebucht. D.h. auf je zwei Continental-Aktien (ISIN DE0005439004) entfällt je eine Stückaktie der AUMOVIO AG (ISIN DE000AUM0V10).
Einzelheiten zur Verfahrensweise der Abspaltung der AUMOVIO SE wurden in den Wertpapier-Mitteilungen und dem Bundesanzeiger am 18. September 2025 veröffentlicht.
Meldung der Aktionäre in das Aktienregister
Die Meldung der Aktionäre in das Aktienregister des Emittenten erfolgt durch die Depotbanken per Umschreibung mit Umschreibungstyp „2“ (sonstige nicht aus Kauf) in CASCADE-RS.
Rückvergütung
Für Umschreibungen, die in der Zeit vom 22. September 2025 bis 26. September 2025 weitergeleitet werden, berechnet die CBF einen verminderten Preis von 0,30 Euro je Posten. Die Kunden der CBF erhalten nach Ablauf des genannten Zeitraums eine entsprechende Rückvergütung.
Hinweis zur Einreicherplanung
Aufgrund der Verarbeitungskapazitäten in CASCADE-RS sind Einreichungen ab einer Größenordnung von 10.000 Umschreibungen je Übertragung im Voraus mit Client Services abzustimmen. CBF behält sich vor, nicht abgestimmte File Transfers im Rahmen der Gesamtkoordination abzulehnen.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.