CSDR: LEI für Emittenten im Bereich New Issues erforderlich

02.02.2018

Auf Grund der Central Securities Depositories Regulation (CSDR) ist Clearstream Banking AG1 als Zentralverwahrer verpflichtet Informationen zum Legal Entity Identifier (LEI) einzufordern. CBF informiert ihre Kunden über die aus diesem Anlass aktualisierten Zulassungsanträge.

Für einen möglichst reibungslosen Übergang können die neuen Zulassungsanträge ab sofort verwendet werden. Ab dem

1 April 2018

sind diese dann verpflichtend zu verwenden.

Um den Gebrauch der Zulassungsanträge zu vereinfachen, haben wir zu jedem Bereich ein passendes „Muster“ exemplarisch ausgefüllt. In diesem können Sie zu möglicherweise erklärungsbedürftigen Abschnitten eine Erläuterung finden.

Die Zulassungsanträge und die dazugehörigen Muster finden Sie unter Zulassungsanträge Girosammelverwahrung.

Sollten Sie unseren Service EDTClassic, Premium, Security Box oder Trades Only nutzen, senden Sie bitte Ihren LEI, falls noch nicht erfolgt, an eMISSION@clearstream.com.

Sollten Sie Unterstützung bei der Beschaffung eines LEI benötigen, bietet das mehrsprachige Serviceteam von LuxCSD Dienstleistungen für mehrere Jurisdiktionen an.

LuxCSD ist eine vollständig akkreditierte Local Operating Unit (LOU) zur Vergabe von Legal Entity Identifiers (LEI). Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre LEI-Daten von LuxCSD verwalten zu lassen und von unserem Support profitieren möchten, beachten Sie bitte die Information LuxCSD receives accreditation for issuance of Legal Entity Identifiers oder kontaktieren Sie den LEI Service von LuxCSD per E-Mail an lei.service@luxcsd.com

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.