ClearstreamXact: Frankreich - Erweiterte Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers - Aktualisierung

14.08.2025

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, ursprünglich veröffentlicht am 18. Juli 2025, wurde aktualisiert, um weitere Details zur Übertragung der Listen der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung zu stellen. Änderungen sind hervorgehoben.

Clearstream Banking AGinformiert seine Kunden darüber, dass ab dem

24. November 2025

wirtschaftliche Eigentümer („beneficial owners“, BOs) von Wertpapieren, die in Frankreich steuerpflichtig sind, im Abschnitt "BO-Details" einer MT565-Nachricht oder über Kapitalmaßnahmen-Weisungen im Xact-Webportal offengelegt werden müssen. Die Funktion BO Upload für Frankreich wird nicht mehr verfügbar sein.

Auswirkungen auf die Kunden

Clearstream wird weiterhin zwei Meldungen benötigen, und zwar eine Weisung für einen reduzierten Quellensteuersatz und eine für die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers, die sich wie folgt unterscheiden:

  • Nachrichten ohne BENODET-Abschnitt werden als Steuersatzweisung betrachtet.
  • Nachrichten mit einem BENODET-Abschnitt werden ausschließlich als Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers betrachtet.

Nach Erhalt einer Offenlegungsnachricht wird Clearstream überprüfen, ob eine passende gewiesene, aber nicht offengelegte Position verfügbar ist – entweder aus einer Dauerweisung („standing instruction“) auf dem Kundenkonto oder eine gültige gültigen Weisung für eine Zahlung mit reduziertem Quellensteuersatz.

Die jeweiligen Fristen für die Bereitstellung von Steuerweisungen und Offenlegungen des wirtschaftlichen Eigentümers ändern sich nicht (siehe Market Taxation Guide - France).

Clearstream sendet zehn Tage vor Ablauf der Offenlegungsfrist eine MT564-Erinnerungsnachricht, wenn die gewiesenen und offengelegten Positionen voneinander abweichen.

Für DVOP2- und DVSE-Maßnahmen wird keine separate OTHR-Maßnahme mehr veröffentlicht, da sowohl Weisungen zum reduzierten Quellensteuersatz als auch Offenlegungen des wirtschaftlichen Endbegünstigten bei der Abrechnung der DVOP- oder DVSE-Maßnahme berücksichtigt werden.

Für Kapitalmaßnahmen mit einem Zahltag bis zum 21. November 2025 werden über die Clearstream-Funktion Upload BO gesendete Excel-Listen der wirtschaftlichen Eigentümer angenommen. Diese Listen werden noch bis zu 45 Kalendertagen nach dem 21. November 2025 akzeptiert. Für Kapitalmaßnahmen mit einem Zahlungsdatum nach dem 21. November 2025 ist eine STP-Offenlegung über Swift MT565 oder über eine „CA Instruction“ im Xact Web Portal erforderlich.

Straight-Through-Processing (STP) der Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers

Formatierte Offenlegungen des wirtschaftlichen Eigentümers werden automatisiert verarbeitet. Es wird eine Rückmeldung sowohl für akzeptierte als auch für abgelehnte Offenlegungen gesendet.

Um Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer in einer MT565- oder einer Xact-Webportal-Kapitalmaßnahmen-Weisung angeben zu können, bietet Clearstream Banking zwei Möglichkeiten an:

  • eine eindeutige BO-ID, die von Clearstream jedem eingetragenen wirtschaftlichen Eigentümer zugewiesen wird;
  • jede TIN, die von einer Steuerbehörde ausgestellt wurde, und die vor der Weisung bei Clearstream zertifiziert wurde.

Informationen, die bisher bei der Verwendung von wirtschaftlichen Eigentümer-Listen angefordert wurden, wie z. B. Name des wirtschaftlichen Eigentümers, Adresszeile 1 bis 5, oder Status des wirtschaftlichen Eigentümers werden jetzt automatisch aus Zertifikaten abgerufen, die bei Clearstream hinterlegt sind.

Häufige Anwendungsfälle:

  • Um Quellensteuerweisungen nach der Zahlung zu korrigieren, muss die ursprüngliche Weisung storniert und eine neue Steuerweisungen gesendet werden. Korrekturen einer bereits erteilten Quellensteuerweisung sind nicht mehr möglich.
  • Mehrere Offenlegungen der wirtschaftlichen Eigentümer für ein bestimmtes Ereignis/Konto/einen bestimmten Quellensteuersatz können gewiesen und als eine einzige Offenlegung für die gesamte gewiesene Position behandelt werden.
  • Für jede Kombination aus Kapitalmaßnahme/Konto/Option/Quellensteuersatz ist eine Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers erforderlich:
    • Beispiel: Wenn für eine DVOP-Maßnahme Weisungen für CASH und SECU mit einem Quellensteuersatz von 0 % erteilt wurden, ist für jede Weisung (CASH 0 % und SECU 0 %) eine separate Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers notwendig.
  • Um eine Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers zu korrigieren, muss vor dem Versand der neuen Offenlegung die bisherige über eine MT565 CANC-Nachricht zurückgenommen oder die Xact Web Portal-Weisung storniert werden.
  • Wenn Steuerweisungen von Kunden storniert werden, verarbeitet Clearstream dazu keine bestehende Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers mehr.
  • Nach Ablauf der Offenlegungsfrist:
    • werden nicht gewiesene Positionen an den Standard-Marktsteuersatz angepasst.
      Beispiel: Eine Steuerweisung über eine Dividende für 1.000 Aktien, die mit 10 % besteuert werden sollen, mit einer Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer für 1.200 Aktien, führt zu einer Steueranpassung für die gewiesene Position von St. 1.000 an den Standard-Marktsteuersatz;
    • Zu viel offengelegte Positionen führen dazu, dass die gesamte gewiesene Position von einem reduzierten auf einen Standard-Marktsteuersatz angepasst wird und alle Offenlegungen der wirtschaftlichen Eigentümer abgelehnt werden.
      Beispiel: Eine Steuerweisung über eine Dividende für 1.000 Aktien, die mit 10 % besteuert werden sollen, mit einer Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer für 1.200 Aktien, führt zu einer Steueranpassung für die gewiesene Position von St. 1.000 an den Standard-Marktsteuersatz.
    • Andere Anpassungen, die von der Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer abhängen, wie z. B. Anpassungen von ausländischen Steuergutschriften, werden ebenfalls verarbeitet.

Clearstream erinnert die Kunden daran, dass eine Dauerweisung für französische Dividenden nur für obligatorische Dividendenausschüttungen gilt, das heißt für Dividenden in Stücken oder in Geld und für die Standard-Geldoption von Wahldividenden. Außerdem müssen Kunden mit einem OTC („one-time certificate“) für einen einzelnen wirtschaftlichen Eigentümer (OTC BOX 1) die Dauerweisung vor dem 21. November 2025 erneuern, um ihre Gültigkeit zu verlängern (Details dazu finden sich in der Kundenmitteilung C25017).

Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers mit Xact via Swift

In der folgenden Tabelle werden die Option und das Format beschrieben, die für die verschiedenen Konstellationen verwendet werdensollen.

wirtschaftlicher Eigentümer, identifiziert über:

Clearstream Banking Eindeutige BO-ID

TIN

(Sequenz C: BENODET)

Steueridentifikationsnummer

:95R::OWND/CEDE/

:95S::OWND/TXID/xx/

im Besitz befindliche Wertpapierposition

:36B::OWND

:36B::OWND

Beispiele:

:16R:BENODET

:95R::OWND/CEDE/123456

:36B::OWND//UNIT/300,

:16S:BENODET

:16R:BENODET

:95S::OWND//TXID/FR/99 99 999 999 999

:36B::OWND//UNIT/1500,

:16S:BENODET

:16R:BENODET

:95S::OWND//TXID/DE/99999999999

:36B::OWND//UNIT/5500,

:16S:BENODET

Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers über das Xact Web Portal

In der folgenden Tabelle werden die Felder beschrieben, die für jede mögliche Konstellation im Xact-Webportal verwendet werden sollen.

wirtschaftlicher Eigentümer, identifiziert mit:

eindeutige bei Clearstream hinterlegte BO-ID

TIN

(Abschnitt: „Beneficial owner details“, Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer)

Steueridentifikationsnummer

BO_ID

BO_TIN

BO_TIN_Country

im Besitz befindliche Wertpapierposition

BO_Quantity_Type

BO_Quantity_of_Securities_Owned

Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer können im Xact Web Portal erfasst oder offline erstellt und über die verfügbare Vorlage importiert werden, siehe Xact Web Portal Manual.

Bis zu 2.000 wirtschaftliche Eigentümer können für französische Wertpapiere in einer einzigen Xact Web Portal-Kapitalmaßnahmeninstruktion offengelegt werden.

Kunden können den Status ihrer Offenlegungen der wirtschaftlichen Eigentümer im Xact Web Portal einsehen und erhalten darüber hinaus eine MT567-Nachricht („Corporate Action Status and Processing Advice“).

Für jede formatierte Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers wird eine Rückmeldung dazu gegeben, ob sie erfolgreich verarbeitet wurde oder ob ein Fehler aufgetreten ist.

MT567 – Status der Offenlegung eines wirtschaftlichen Eigentümers in einer MT567-Nachricht

Status der Kapitalmaßnahmenweisung

Status

angenommen

(“accepted”)

zurückgewiesen

(“rejected”)

mit Begründung abgelehnt

(“rejected with narrative”)

(Untersequenz “A2a Reason: REAS”)

Statuscode

:25D::IPRC//PACK

:25D::IPRC//REJT

:25D::IPRC//REJT

Code für den Grund

(“Reason code”)

n/a

:24B::REJT//CERT

:24B::REJT//VOLL

:24B::REJT//ERDE

:24B::REJT//CERT

Begründung

(“Reason Narrative”)

n/a

n/a

:70D::REAS//<rejection reason>

Beispiel: :70D::REAS// Beneficial Owner certificate not found matching account and TCA BO ID 123456

Xact Web Portal – hier findet sich der Offenlegungsstatus

Unter “Asset Servicing / Instruction / CA Instruction”

Status der Kapitalmaßnahmenweisung

Status

angenommen

abgelehnt

Begründung

(“Reason narrative”)

n/a

Beispiel: „Beneficial Owner certificate not found matching account and TCA BO ID 123456“ (Zertifikat des wirtschaftlichen Eigentümers nicht gefunden,  Konto und TCA BO ID 123456)

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Xact Web Portal oder Xact File Transfer finden Sie auf der Clearstream-Homepage.

Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Kundenberater wenden.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. Diese Änderung baut auf die seit November 2024 neue Verarbeitung von optionalen Dividenden (DVOP) in Frankreich auf (siehe Kundenmitteilung C24054).