Steuerbescheinigungen: Ende der außergewöhnlichen und vorübergehenden Maßnahmen

08.08.2025

Diese Kundenmitteilung ersetzt Kundenmitteilung C20011.

Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden, dass ab dem

1. September 2025

die vorübergehende Akzeptanz gescannter Steuerbescheinigungen zur Beantragung der Quellensteuerbefreiung und der zügigen Rückerstattung gemäß C20011 endet.

Es gilt wieder der übliche Prozess der Bereitstellung von Originaldokumenten oder, sofern anwendbar, von Dokumenten mit elektronischer Signatur.

Auswirkungen auf Kunden

Kunden werden gebeten, diese Anforderung ab 1. September 2025 wieder zu erfüllen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500. Clearstream Banking S.A. ist als australische CS (Overseas) Facility gemäß Subsection 824B(2) des Corporations Act 2001 unter der Registrierungsnummer ARBN 675 244 783 registriert.